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Aufzeichnung der Kupplungsvorrichtung des Fahrzeugs

Die Eintragung der zugelassenen Kupplungsvorrichtung in die Zulassungsbescheinigung von Teil II oder die Aufhebung einer solchen Eintragung liegt in der Verantwortung des Fahrzeughalters und des Fahrzeughalters, die innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem diese Tatsache eingetreten ist, zu benachrichtigen sind.
 

Aufgrund der Vereinbarung mit MDVRR SR wurde die Aufnahme der zugelassenen Vorrichtung zum Verbinden von Fahrzeugen eines bereits zugelassenen Fahrzeugs (Zusatzmontage) angepasst. 
 

Die oben genannten Eintragungen für Verbindungseinrichtungen des Typs GUĽA 50" (kein Lenkrad etc.) für Fahrzeuge der Klassen L7e, M und N werden von den Bezirksbehörden für Straßenverkehr und Landkommunikation ab dem 1.1.2020 nicht mehr vorgenommen .2014, jedoch wird diese Verantwortung auf das zuständige Verkehrsinspektorat übertragen.
 

Fahrzeuge der Klassen O, T, C und R müssen mit einer Anschlussvorrichtung direkt vom Hersteller ausgestattet sein; in diesem Fall kann es sich nur um den Austausch der Anschlussvorrichtung handeln.
Fahrzeuge der PS-Kategorie dürfen nicht mit einer Anhängevorrichtung ausgerüstet werden, sofern bei der Fahrzeugzulassung nicht anders angegeben.
Andere Einträge gemäß Gesetz Nr. 106/2018 Slg. unverändert bleiben (dies sind andere zugelassene Anlagen und selbstständige technische Einheiten, Flüssiggas, sonstige Umbauten etc.)

 

ÄNDERUNG: Ab dem 1. Dezember 2019 gemäß Gesetz Nr. 393/2019 Slg. kann diese Änderung bei jedem Verkehrsinspektorat beantragt werden.

ÄNDERUNG: Ab dem 1. August 2019 werden Anträge auf Eintragung eines Fahrzeugs in das Fahrzeugregister und Anträge auf Änderung des Fahrzeugregisters nicht mehr gestellt.

Bei der Registrierung der Anhängevorrichtung ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet, sich auszuweisen und vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder eidesstattliche Versicherung über Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, wenn die Bescheinigung gestohlen oder verloren wurde, oder Bestätigung der Aufbewahrung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II; wenn die Meldebescheinigung Teil I oder Teil II im Ausland beschlagnahmt wurde und die amtliche Übersetzung der Bestätigung ihrer Beschlagnahme, gilt dies nicht für die Beschlagnahme der Meldebescheinigung Teil I oder Teil II in der Tschechischen Republik,

  • ein gültiger Haftpflichtversicherungsnachweis für Schäden, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht wurden,

  • Vollmacht, wenn der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs vertreten ist, mit amtlich beglaubigter Unterschrift der Vollmacht und

  • Zulassungsnachweis des Anschlussgerätes, ggf
    a) EG-Typgenehmigung
    b) Zulassung
    c) nationale Typgenehmigung durch eine Behörde in der Slowakischen Republik
    d) Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Vertreters des Fahrzeugherstellers.

     

Beantragt der Fahrzeughalter oder Fahrzeughalter die Registrierung einer Anhängevorrichtung, die an einem anderen Fahrzeug verwendet wurde, ist es erforderlich, dass der ursprüngliche Fahrzeughalter oder Fahrzeughalter zunächst die Demontage der Anhängevorrichtung anmeldet.
 

Wenn das Fahrzeug mit einer Anhängevorrichtung mit einer werkzeuglos abnehmbaren Kupplungskugel der Klasse A50-X ausgestattet ist, muss diese Kugel entfernt werden, wenn sie nicht zur Verbindung mit einem Anhänger oder einer anderen Vorrichtung, beispielsweise einem Fahrradträger, verwendet wird .
 

Für die Ausstellung jeder Meldebescheinigung Teil I und Teil II, also zusammen, erhebt die Polizeibehörde eine Gebühr von 6 Euro12 Euro.
Wurde im Zusammenhang mit der Datenänderung eine neue Meldebescheinigung Teil II vom Landratsamt ausgestellt, erhebt die Polizeibehörde für die Ausstellung der Meldebescheinigung Teil I lediglich eine Gebühr von 6 Euro.


Wird jedoch das Verfahren zur beschleunigten Ausstellung der Meldebescheinigung Teil I angewandt, erhebt die Polizeibehörde für dieses Dokument eine Gebühr von 30 Euro, während die Gebühr von 6 Euro nicht mehr erhoben wird.

Quelle:https://www.minv.sk/?zapis-spajacieho-zariadenia-vozidla

POTVRDENIE O MONTÁŽI SPÁJACIEHO ZARIADENIA.png

BESTÄTIGUNG DER MONTAGE DES ANSCHLUSSGERÄTS

Diese Bestätigung dient zur Eintragung der Anhängevorrichtung in die Fahrzeugpapiere der jeweils zur Eintragung berechtigten Landesbehörden.

Typovy list_01.png

TECHNISCHES DATENBLATT DES ANSCHLUSSGERÄTES

Diese Bestätigung dient zur Eintragung der Anhängevorrichtung in die Fahrzeugpapiere der jeweils zur Eintragung berechtigten Landesbehörden.

FA BAS 01.png

KAUFRECHNUNGVERBINDUNGSGERÄT

Diese Bestätigung dient zur Eintragung der Anhängevorrichtung in die Fahrzeugpapiere der jeweils zur Eintragung berechtigten Landesbehörden.

Informationen über den Betrieb von Fahrzeugen

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